Wartung und Prüfung Pflegebett zu Hause - ja oder nein?

Prüfung und Wartung von Pflegebetten zu Hause

Muss ein Pflegebett geprüft werden wenn es zu Hause genutzt wird?

Prüfung vom Pflegebett im homecare-Bereich – ja oder nein? Diese Frage wird mir recht häufig gestellt. Die rechtliche Definition ist einfach: Rechtsgrundlage dazu ist die MPBetrV.

Zitat MPBetrV §1 Abs 2:
„Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind.“

Heißt konkret: Wenn Sie von der Krankenkasse ein Pflegebett bekommen, dass Ihnen z.B. vom Sanitätshaus verliehen wird, dann unterliegt das Pflegebett aus Sicht des Sanitätshauses einer gewerblichen Nutzung. Somit ist es auch prüfpflichtig. Kaufen Sie sich ein Pflegebett privat und pflegen selbst dann muss es demnach weder gewartet noch geprüft werden. Erhalten Sie jedoch Unterstützung von einem Pflegedienst oder beschäftigen Sie selbst eine Pflegekraft, dann ist es wieder prüfpflichtig, da „im Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt sind“. Je nach Nutzungsgrad erfolgt die Prüfung zumindest jährlich. Bei Pflegebetten mit starker Nutzung oder hoher Beanspruchung muss ggf. halbjährlich geprüft werden. Gelegentlich weichen Herstellervorgaben von den Prüffristen ab bzw. geben ergänzende Hinweise zu Frist und Prüfumfang am Pflegebett. Nun hört man bei Kunden bzw. liest man in Internet-Foren immer wieder von der ausbleibenden Bettenprüfung. Gelegentlich finden sich sogar Internet-Einträge, wo Krankenkassen die Kostenübernahme zur Bettenprüfung angeblich ablehnen. Eine regelmäßige Prüfung gewerblich genutzter Betten sollte jedoch auch zu Hause selbstverständlich sein. Die Bettenprüfung zu verweigern ist ein no-go.

Prüfung vom Pflegebett im Heimbereich – meist JA!
Bei seriösen Dienstleistern erfolgt die regelmäsige Prüfung am Pflegebett automatisch und zuverlässig. Die Kunst des Prüfers bei der Bettenprüfung besteht darin, Dinge zu finden, die nicht sein dürfen oder die sonst keiner sieht – eben um Risiken zu minimieren und um die optimale Lebensdauer vom Bett zu erreichen. Allerdings ist – speziell wenn nicht direkt vom Hersteller geprüft wird – immer die Frage WIE wird geprüft. Der Verschleißgrad muss je nach Nutzung berücksichtigt werden. Auch ist die Frage ob der Prüfer gleich Wartungsarbeiten macht, wie z.B. nachschmieren oder Kontrolle und Nachzug von Verbindungselementen. Die Bettenprüfung wird dann in einem Protokoll zusammengefasst. Davon sollten Sie zumindest eine Kopie bekommen. Bei guten Sani-Häusern läuft das automatisch. Dass der Techniker einfach vor der Tür steht ist kein guter Stil. Die vorherige Anmeldung des Besuchs zur Prüfung gehört zum guten Ton.

Fazit:
Wenn das Pflegebett vom Sanitätshaus geliehen ist oder der Pflegedienst zu Hause unterstützt, dann muss die Bettenprüfung auch zu Hause gemacht werden.

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