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Recht auf Reparatur: Ärgerlicher Austausch von Akkus an Klinikbetten

Bisher waren die Akkus in Klinikbetten kostengünstig und einfach tauschbar. Seit einigen Jahren werden in Klinikbetten zunehmend Sonderakkus verbaut. Und dadurch steigen die Kosten für das Ersatzteil. Zudem untersagen einige Hersteller, dass die Gehäuse der Akkuboxen durch den Kunden oder Dienstleister geöffnet werden. Hat der Betreiber ein Recht auf Austausch von Akkus an Klinikbetten? In diesem Beitrag zeigen wir, wie sich vermeintliche Kleinigkeiten über 10 Jahre auf fast 100.000 Euro summieren.

Ab Mitte der 1990er Jahre haben Hersteller begonnen, Klinikbetten mit Akkus auszustatten. Der Vorteil ist, dass diese Klinikbetten auch mobil elektrisch bewegt werden können. Für Pflegekräfte ist dies praktisch. Denn sowohl in der Umbettschleuse zum OP als auch beim Röntgen können die Patienten leichter bewegt oder mobilisiert werden. In den meisten Fällen wurden standartisierte Bleiakkus mit 12V oder 6V installiert. Der Austausch war leicht durch die Haustechnik machbar. Der finanzielle Aufwand war ebenso kalkulierbar wie der zeitliche Aufwand. Ein paar Schrauben geöffnet, neue Akkus installiert, Testlauf, fertig.

Hoheit über Reparatur und Ersatzteile bisher beim Betreiber

Somit lag die Reparatur bisher in der Hand des Betreibers. Zudem hatte der Betreiber die freie Entscheidung, ob er neue Akkus über den Hersteller oder über den freien Markt beschafft. Seit dem Jahr 2020 beginnen manche Hersteller zunehmend Sonderakkus zu verwenden. Diese Sonderakkus sind meist nicht zur Öffnung gedacht. Der Hersteller kann die Öffnung sogar untersagen. Auf die Qualität der Akkus hat der Betreiber beim Austausch keinen Einfluss mehr. Und auch die Hoheit über die Wahl des Lieferanten geht verloren.

Untersagung Eingriff und steigende Kosten

Zusätzlich untersagen manche Hersteller dem Eigentümer den Eingriff in die Akkubox. Und fordern damit indirekt die Neubeschaffung über den Hersteller ein. Der Akku eines Klinikbettes verteuert sich dadurch um ein Vielfaches. Manche Sonderakkus sind in der Tat nicht zu öffnen. Oder sie lassen sich danach nicht mehr sauber verschließen. Speziell bei Klinikbetten für die maschinelle Waschsstraße entsteht dadurch ein Sicherheitsrisiko.

Parameter Berechnung: Preis pro Sonderakku 120 Euro, Preis pro Standardakku 30 Euro, Arbeitsaufwand intern 25 Euro, Tauschzyklus alle 5 Jahre.

Bei einem einzelnen Akku fällt die Neubeschaffung im wirtschaftlichen Alltag einer Klinik nicht auf. Nehmen wir an, das Material zum Austausch hat bisher 30 Euro gekostet. Nun kostet der Sonderakku inklusive Mehrwertsteuer 120 Euro. Zudem nehmen wir an, der Betreiber verfügt über 400 Betten und ist nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Und er nimmt alle 5 Jahre einen kompletten Austausch der Akkus vor. Dann ergeben sich pro Klinikbett pro Akkutausch Mehrkosten von 90 Euro. Über den Zeitraum von 10 Jahren steigen für den Betreiber die Materialkosten zur Erhaltung seines Eigentum (total cost of ownership) von 24.000 Euro auf 96.000 Euro zzgl. Arbeitszeit.

Recht auf Reparatur zum selbstständigen Austausch von Akkus an Klinikbetten?

Nun kann der Hersteller argumentieren, dass durch die Sonderakkus beim Betreiber Arbeitszeit eingespart werden kann. Aber dies erklärt nicht, warum die eigene Reparatur der Sonderakkus als Alternative unmöglich gemacht oder gar untersagt wird. Gerade kommunale und private Kliniken stehen zunehmend unter Kostendruck. Und verfügen weiterhin meist über qualifizierte technische Abteilungen. Die Gesamtkosten während eines Nutzungszeitraums werden bei Betreibern bisher nur selten analysiert. Daher möchte ich mit diesem Betirag zur Diskussion anregen. Hat der Eigentümer trotz dem Veto des Herstellers bei seinen Klinikbetten ein Recht auf eigenständige Reparatur?

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Ein Gedanke zu „Recht auf Reparatur: Ärgerlicher Austausch von Akkus an Klinikbetten

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