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Muss ein Pflegebett geprüft werden wenn es zu Hause genutzt wird?

Regelmäßig erhalten wir bei ELKOBA die Frage: Muss ein Pflegebett geprüft werden wenn es zu Hause genutzt wird? Die Anzahl an Pflegebetten bei Menschen zu Hause nimmt zu. Die rechtliche Definition ist einfach: Rechtsgrundlage dazu ist die MPBetrV. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Pflegebett zu Hause prüfen

Die rechtliche Regelung findet in der Medizinproduktebetreiberverordnung statt, kurz MPBetreibV. Diese Rechtsgrundlage ist öffentlich und online einsehbar. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung sondern gibt die Meinung des Verfassers wieder.

Zitat MPBetrV §1 Abs 2:
„Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind.“

Medizinproduktbetreiberverordnung, Deutschland, Stand 2015

Dies heißt konkret: Wenn Sie von der Krankenkasse ein Pflegebett bekommen, dann unterliegt das Pflegebett einer gewerblichen Nutzung. Meist verleiht das Sanitätshaus das Pflegebett und handelt somit gewerblich. Oder es arbeitet eine Pflegekraft zur Versorgung des Pflegebedürftigen. Somit unterliegt das Pflegebett einer Prüfpflicht. Kaufen Sie sich ein Pflegebett privat und pflegen ihre Angehörigen selbst, dann muss das Pflegebett laut MPBetreibV weder gewartet noch geprüft werden.

Unterscheidung zwischen der Nutzung

Erhalten Sie jedoch Unterstützung von einem Pflegedienst oder beschäftigen Sie selbst eine Pflegekraft, dann ist das Pflegebett prüfpflichtig. Denn laut Definition sind „im Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt“. Je nach Nutzungsgrad erfolgt die Prüfung zumindest jährlich. Bei Pflegebetten mit starker Nutzung oder hoher Beanspruchung kann eine halbjährliche Prüfung vorgenommen werden. Gelegentlich weichen Herstellervorgaben von den Prüffristen ab. Oder sie geben ergänzende Hinweise zu Frist und Prüfumfang am Pflegebett. Von Kunden oder in Internetberichten erfährt man immer wieder von der ausbleibenden Bettenprüfung. Gelegentlich finden sich sogar Internet-Einträge, wo Krankenkassen die Kostenübernahme zur Bettenprüfung angeblich ablehnen. Eine regelmäßige Prüfung gewerblich genutzter Betten sollte jedoch auch zu Hause selbstverständlich sein. Die Bettenprüfung zu verweigern ist ein no-go.

Prüfung vom Pflegebett im Heimbereich – meist JA!

Bei seriösen Dienstleistern erfolgt die regelmäßige Prüfung am Pflegebett automatisch und zuverlässig. Die Kunst des Prüfers bei der Bettenprüfung besteht darin, Dinge zu finden, die nicht sein dürfen oder die sonst keiner sieht – eben um Risiken zu minimieren und um die optimale Lebensdauer vom Bett zu erreichen. Allerdings ist – speziell wenn nicht direkt vom Hersteller geprüft wird – immer die Frage WIE wird geprüft. Der Verschleißgrad muss je nach Nutzung berücksichtigt werden. Auch ist die Frage ob der Prüfer gleich Wartungsarbeiten macht, wie z.B. nachschmieren oder Kontrolle und Nachzug von Verbindungselementen. Die Bettenprüfung wird dann in einem Protokoll zusammengefasst. Davon sollten Sie zumindest eine Kopie bekommen. Bei guten Sanitätshäusern läuft das automatisch. Dass der Techniker einfach vor der Tür steht ist kein guter Stil. Die vorherige Anmeldung des Besuchs zur Prüfung gehört zum guten Ton.

Fazit zur Prüfung von Pflegebetten zu Hause

Wenn das Pflegebett vom Sanitätshaus geliehen ist oder der Pflegedienst zu Hause unterstützt, dann muss die Bettenprüfung auch zu Hause gemacht werden. Entscheidend ist, ob eine gewerbliche Absicht des Entleihers oder Maßnahmen der Arbeitssicherheit im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen vorliegen. Der obige Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt die Meinung des Verfassers wieder. Im Zweifel sprechen Sie mit Ihrem Sanitätshaus oder Ihrer Krankenkasse.

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