Prüfpflicht und Bestandswahrung an Pflegebetten: Bayerisches Staatsministerium schafft Klarheit

Das mit Stand 2016 publizierte Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz schafft Klarheit:

Ja! Auch Seitengitter an älteren Pflegebetten müssen laut dem Merkblatt (link siehe unten) der aktuellen EN60601-2-52 entsprechen. Die Betreiber sind hier in der Pflicht. Zudem lobt das Merkblatt ganz klar aus, dass für Pflegebetten ein Bestandsverzeichnis nach MPBetreibV zu führen ist.

Wir erfüllen diese konkrete Forderung für unsere Kunden bereits seit Jahren
Unsere Kunden erhalten von uns die regelmäßige Prüfung der mechanischen und elektrischen Sicherheit. Zudem Erfassung wir den Bestands für unsere Kunden. Die Übermittlung des vorgeschriebenen Bestandsverzeichnisses nach MPBetreibV ist bei uns selbstverständlich.

Meiner Meinung nach ist die wichtigste Information in diesem Merkblatt die geschaffene Klarheit für Bestandsbetten bzw. ältere Pflegebetten.

Link zum Merkblatt:
Publikationsplattform Bayerisches Staatsministerium – link

Wir danken dem Gewerbeaufsichtsamt Mittelfranken für die Antwort auf unsere Anfrage sowie dem Hinweis von dort zum neuen Merkblatt über Pflegebetten.

Ein Gedanke zu „Prüfpflicht und Bestandswahrung an Pflegebetten: Bayerisches Staatsministerium schafft Klarheit

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